
Wie jedes Jahr müssen die meisten Haushalte nach den Feiertagen klären, was mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum geschehen soll. Die FES hat für die erste Januarwoche feste Abholtermine angekündigt und nennt darüber hinaus Möglichkeiten zur Selbstentsorgung.
Abfuhrtermine und Gebiete
Die Abholung durch die FES findet an folgenden Tagen statt: Mittwoch, 7. Januar, im Bezirk B1. Donnerstag, 8. Januar, im Bezirk B2. Freitag, 9. Januar, in den Bezirken B3 und B4. Haushalte in den genannten Gebieten können ihre Bäume zu diesen Terminen bereitstellen.
Alternative Entsorgungsmöglichkeiten
Wer den Baum nach den Abholterminen noch behalten möchte oder die Abholung verpasst hat, kann ihn kleingeschnitten über die Biotonne entsorgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Baum selbst zum Wertstoffhof zu bringen.
Vorbereitung der Abholung
Unabhängig von der gewählten Entsorgungsform weist die FES darauf hin, dass die Bäume vollständig abgeschmückt sein müssen. Falls erforderlich sollte der Stamm gekürzt werden, damit der Baum den Transport oder die Entsorgung erleichtert.
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