
Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist darauf hin, dass das Betreten gefrorener Teiche, Flüsse und anderer Eisflächen lebensgefährlich sein kann. Trotz anhaltender Kälte können Eisdecken dünn und brüchig bleiben. Besonders gefährdet ist nach Angaben der Stadt die Eisfläche im Schiersteiner Hafen.
Warum Eisflächen nicht betreten werden sollten
Auf zugefrorenen Gewässern besteht überall die Gefahr des Einbruchs. Personen, die in eiskaltes Wasser fallen, verlieren schnell ihre körperliche Leistungsfähigkeit. Unterkühlung und Ertrinken können innerhalb weniger Minuten eintreten. Die Stadt betont, dass diese Risiken auch bei Temperaturen unter null Grad bestehen bleiben, weil die Eisstärke örtlich sehr unterschiedlich sein kann.
Verhalten im Notfall
Kommt es trotz Vorsicht zu einem Unfall, ist schnelles und umsichtiges Handeln wichtig. Zuerst sollte unverzüglich der Notruf 112 abgesetzt werden. Präzise Angaben zum Ort und zur Anfahrt erleichtern den Rettungskräften das Auffinden der Unfallstelle.
Helferinnen und Helfer sollten ihre eigene Sicherheit in den Vordergrund stellen. Auch sie können ins brüchige Eis einbrechen. Ein sicherer Abstand zur Einbruchstelle ist einzuhalten. Zur Rettung kann ein langes Hilfsmittel wie eine Stange, ein Brett, ein Rettungsring, ein Seil oder ein dicker Ast benutzt werden, um die verunfallte Person zu erreichen, ohne selbst aufs Eis zu gehen. Nach der Rettung muss die durchnässte Person vor weiterer Auskühlung geschützt werden und in jedem Fall medizinisch untersucht werden.
Empfehlungen für Eltern und Anwohner
Die Stadt bittet Eltern, Kinder ausdrücklich vor den Gefahren zu warnen und sie nicht unbeaufsichtigt an gefrorene Gewässer zu lassen. Anwohnerinnen und Anwohner sollten zugefrorene Flächen grundsätzlich meiden und besonders markante Bereiche wie den Schiersteiner Hafen als riskant einstufen.
Die Hinweise der Stadt zielen darauf ab, Unfälle zu verhindern und im Notfall die Rettung zu erleichtern. Vorsicht und Zurückhaltung beim Betreten von Eisflächen bleiben die wichtigste Schutzmaßnahme.
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