Kreis Groß-Gerau hebt Stallpflicht nach Vogelgrippe-Ausbruch teilweise auf

Kreis Groß-Gerau hebt Stallpflicht nach Vogelgrippe-Ausbruch teilweise auf
Kreis Groß-Gerau hebt Stallpflicht nach Vogelgrippe-Ausbruch teilweise auf

Der Kreis Groß-Gerau hat die Aufstallpflicht für Geflügel teilweise aufgehoben. Grundlage für die Maßnahme waren mehrere Funde von infizierten Wasservögeln Ende 2025. Das Veterinäramt geht von insgesamt 79 von der Geflügelpest betroffenen Tieren im Kreis aus. Der letzte Befund stammt vom 6. Dezember und wurde am 23. Dezember vom Friedrich Löffler Institut bestätigt.

Hintergrund des Ausbruchs

Ende Oktober 2025 hatten Proben aus dem Kreis Groß-Gerau erstmals Hinweise auf das Influenza A Virus vom Subtyp H5 geliefert. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bestätigte damals positive Tests bei zwei Höckerschwänen und einem Silberreiher. Weil sich diese Funde auf verschiedene Orte im Kreis verteilten und in weiteren Gemeinden tote Wasservögel entdeckt wurden, ordnete die Kreisverwaltung in einer Allgemeinverfügung eine Aufstallpflicht sowie verschiedene Einschränkungen für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet an.

Aufhebung der Stallpflicht und Folgen

Nach Angaben der Kreisbehörde hat sich das Geschehen um die Geflügelpest in Deutschland insgesamt beruhigt. Da seit dem letzten nachgewiesenen Fall die erforderliche Karenzzeit verstrichen ist, kann die Aufstallpflicht nun aufgehoben werden. Die Allgemeinverfügung werde zum Teil aufgehoben, teilte die Verwaltung mit. Konkrete Angaben zu eventuell weiter bestehenden Einschränkungen wurden in der Mitteilung nicht genannt.

Als diagnostisches Institut für den letzten Fund nennt die Kreisverwaltung das Friedrich Löffler Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Insgesamt bilanziert das Veterinäramt 79 Tiere, bei denen im Verlauf des Ausbruchs eine Infektion mit dem Subtyp H5 festgestellt wurde.

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