Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie

Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie
Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar 2026 können ab Sonntag, 18. Januar 2026 auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Bereits im Dezember 2025 waren die Auflagen für Bestände mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.

Aufhebung der Auflagen und regionaler Kontext

Wiesbaden folgt damit anderen Kreisen in Hessen. Nach Angaben der Stadt hat sich das Seuchengeschehen der Aviären Influenza in der Region beruhigt, sodass die strikte Stallpflicht nicht länger erforderlich erscheint. Die neue Regelung wurde per Allgemeinverfügung erlassen und tritt unmittelbar in Kraft.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben verbindlich

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht bestehen weitergehende Verpflichtungen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Ziel dieser Vorgaben ist es, das Risiko eines Erregereintrags in Geflügelbestände zu reduzieren.

Für Geflügelhalter bedeutet das konkret, dass Schutzkleidung zu verwenden ist, Schadnagerbekämpfung betrieben werden muss und regelmäßige Reinigung sowie Desinfektion von Gerätschaften durchzuführen sind. Die Stadt weist darauf hin, dass diese Maßnahmen wirksame Instrumente zur Prophylaxe darstellen.

Weitere Informationen

Die genauen Anforderungen und Hinweise für Geflügelhaltungen sind auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden nachzulesen: www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.

Die Stadtverwaltung gibt an, die Lage weiterhin zu beobachten und die Maßnahmen an das Infektionsgeschehen anzupassen, falls dies erforderlich wird.

Quelle anzeigen

redaktion
Redaktion Bischofsheimer Kurier 84 Artikel
Aktuell. Lokal. Verlässlich.